Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ORNER CONSULTING
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen des ORNER CONSULTING
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines Dienstleistungsertrages durch beide Vertragsparteien zustande.
Einseitig erteile Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch ORNER CONSULTING oder aber mit Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftragsgebers erfolgen. Die Billigung des Auftragsgebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser ORNER CONSULTING die zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.
3. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde vereinbarten schriftlichen Dienstleistungsvertrag oder aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
ORNER CONSULTING speichert, nutzt und verarbeitet die vom Auftraggeber übermittelten Datenausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen Auftrag des Auftragsgebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich ist.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere alle Unterlagen, Daten und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlasse, dass ORNER CONSULTING eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
Der Auftraggeber versichert, dass alle an ORNER CONSULTING übermittelte Daten und Informationen insbesondere mitgeteilte Vortragswerte richtig sind.
4. Leistungsfristen
Fällt der Termin zur Abgabe der durch ORNER CONSULTING geschuldeten Leistung auf ein Wochenende oder auf gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauf folgenden Arbeitstag.
Liegt ein Vertragsverhältnis über regelmäßige Dienstleistungen vorliegen, wird ORNER CONSULTING dem Auftraggeber, wenn möglich, rechtzeitig über Ausfallzeiten, wie Krankheit oder Abwesenheit, informieren. Die Ausfallzeiten sind nach Absprache mit dem Auftraggeber auf andere Termine zu verlegen.
5. Gewährleistung
ORNER CONSULTING verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen einer, ordnungsmäßigen Berufsausübung, frei von Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die Bestimmungen der §633 bis § 638 BGB mit der Maßnahme, dass der Auftraggeber ORNER CONSULTING in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist einräumen muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung ORNER CONSULTING anzuzeigen und, soweit erforderlich, an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Kommt ORNER CONSULTING seiner Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits abgerechnete Vergütung nicht berechtigt.
6. Haftung
Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber ORNER CONSULTING, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
Schadenersatzansprüche sind für diesen Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Daten verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten.
Schadensersatzforderungen aufgrund von entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schadens sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt, wenn der Kunde diese innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeitet lassen hat, und/oder falls der Kunde das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat. Bei nachweisbaren Fehlern in den von ORNER CONSULTING bearbeiteten Daten hat der Kunde einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Bezüglich der Art der Versendung übernimmt ORNER CONSULTING keinerlei Haftung.
7. Angebote, Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Abweichend von den aktuell gültigen Preisen können andere Preise vereinbart werden. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform. Stornierung von Aufträgen durch den Kunden berechtigen ORNER CONSULTING erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tage der Beauftragung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung oder Scheck zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist ORNER CONSULTING berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers. Bei umfangreichen Aufträgen kann ORNER CONSULTING einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz
ORNER CONSULTING versichert, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln. ORNER CONSULTING versichert außerdem, Daten die im Zusammenhang mit dem Auftrag durch ORNER CONSULTING auf dem System gespeichert wurden, unverzüglich nach Auftragserledigung, spätestens nach Rechnungsbegleichung durch den Kunden, unwiderruflich zu löschen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen ORNER CONSULTING und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.
10. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweisen mit Beginn der Arbeiten.
Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch sofortige Kündigung.
Der Vertrag ist durch beide Teile jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Firmensitz von ORNER CONSULTING, bis auf weiteres ist dies 78549 Spaichingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist das für den Firmensitz zuständige Gericht, bis auf weiteres ist dies Spaichingen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nicht anderes geregt ist.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen ORNER CONSULTING und den Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlussabstimmungen
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemein Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemein Geschäftsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.